Im Sinne dieses Abkommens ist unter Reisepaß ein österreichischer gewöhnlicher Reisepaß, Dienstpaß und Diplomatenpaß beziehungsweise ein bahamischer gewöhnlicher Reisepaß, Offizialpaß und Diplomatenpaß zu verstehen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Im Sinne dieses Abkommens ist unter Reisepaß ein österreichischer gewöhnlicher Reisepaß, Dienstpaß und Diplomatenpaß beziehungsweise ein bahamischer gewöhnlicher Reisepaß, Offizialpaß und Diplomatenpaß zu verstehen.