Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. Juli 1956, betreffend die Festsetzung eines Schutzgebietes für die Mineralwasserquellen in Sulz bei Güssing, LGBl. Nr. 5/1956, aufgehoben.