Eine Bewilligung nach darf nur erteilt werden, wenn sie keine nachteilige qualitative oder quantitative Beeinflussung des Heilquellen- und Mineralwasservorkommens zur Folge hat.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Eine Bewilligung nach darf nur erteilt werden, wenn sie keine nachteilige qualitative oder quantitative Beeinflussung des Heilquellen- und Mineralwasservorkommens zur Folge hat.