Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Bezugnahme auf Richtlinien

. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2004/36/EG über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen der Gemeinschaft anfliegen, ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004 S. 76, in der Fassung der Richtlinie 2008/49/EG zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2004/36/EG in Bezug auf die Kriterien für die Durchführung von Vorfeldinspektionen an Luftfahrzeugen, die Flughäfen der Gemeinschaft anfliegen, ABl. Nr. L 109 vom 19.4.2008  S. 17, umgesetzt.