. Dieses Bundesgesetz gilt für Laufbildfilme (Negativ- und Positivfilme), die gewerbsmäßig verwendet, bearbeitet, behandelt, gelagert oder in den inländischen Verkehr gebracht werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Dieses Bundesgesetz gilt für Laufbildfilme (Negativ- und Positivfilme), die gewerbsmäßig verwendet, bearbeitet, behandelt, gelagert oder in den inländischen Verkehr gebracht werden.