Geschäftsführung
. Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Beirats. Hiezu sind ihm vom Bundesminister für Inneres das erforderliche Personal und die Sachmittel zur Verfügung zu stellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsführung
. Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Beirats. Hiezu sind ihm vom Bundesminister für Inneres das erforderliche Personal und die Sachmittel zur Verfügung zu stellen.