Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

. Die Funktionsperiode gemäß für Mitglieder des Beirats, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 103/2018 bestellt wurden, endet mit 31. Mai 2018.