Beaufsichtigung der Fahrzeuge
. (1) Abweichend von und 2 gelten in Häfen für alle stilliegenden Fahrzeuge bzw. Schwimmkörper nur die Bestimmungen über Aufsichtspersonen ().
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beaufsichtigung der Fahrzeuge
. (1) Abweichend von und 2 gelten in Häfen für alle stilliegenden Fahrzeuge bzw. Schwimmkörper nur die Bestimmungen über Aufsichtspersonen ().