Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Rechtsgeschäfte, bei denen Leistungen von einem erst in Zukunft ermittelbaren Betrag abhängen, sind beispielsweise solche, bei denen ein umsatz- oder gewinnabhängiger Bestandzins vereinbart wird oder in denen sich der Bestandnehmer zur Übernahme von Kosten (zB Baukosten oder Renovierungskosten) verpflichtet, deren Höhe bei Vertragsabschluß unter Beachtung der sich aus und ergebenden Grundsätze noch nicht abschätzbar ist.