Zielbestimmung
Ziel dieser Verordnung ist die Verringerung der durch den Verkehr auf einem Abschnitt der A 12 Inntal Autobahn verursachten Immissionsbelastungen durch den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Diese Verbesserung der Luftqualität dient dem dauerhaften Schutz der Gesundheit des Menschen, des Bestandes an Tieren und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften, Lebensräume und deren Wechselbeziehungen sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftschadstoffen sowie dem Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen.
