Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie legt im Rahmen der gemäß zu erlassenden Verordnung fest, welche Voraussetzungen das Betriebspersonal einschließlich des Betriebsleiters und der Betriebsleiter-Stellvertreter hinsichtlich Verlässlichkeit und Eignung zu erfüllen hat und er legt fest inwiefern bis zur Erlassung dieser Verordnung nach der bisherigen Rechtslage erteilte Genehmigungen als mit Betriebsleiterpatenten gleichwertig anzuerkennen sind.