. Das Rauchen oder Mitsichführen von feuer- und explosionsgefährlichen oder in sonstiger Art und Weise gefährlichen Gegenständen oder Materialien ist verboten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Rauchen oder Mitsichführen von feuer- und explosionsgefährlichen oder in sonstiger Art und Weise gefährlichen Gegenständen oder Materialien ist verboten.