Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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. Die näheren Voraussetzungen für das Wiederaufstellen einer Seilbahn werden durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung festgelegt.