. Die näheren Voraussetzungen für das Wiederaufstellen einer Seilbahn werden durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung festgelegt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die näheren Voraussetzungen für das Wiederaufstellen einer Seilbahn werden durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung festgelegt.