Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Zustimmungserfordernisse

. Werden durch die Sitzverlegung Rechte beeinträchtigt, die in der Satzung einem einzelnen Aktionär oder einzelnen Aktionären eingeräumt sind, so bedarf der Verlegungsbeschluss der Zustimmung dieses Aktionärs oder dieser Aktionäre.