Die diesem Protokoll beigefügten Fassungen des Abkommens in bulgarischer und rumänischer Sprache sind in gleicher Weise verbindlich wie die gemäß Artikel 14 des Abkommens erstellten anderen Sprachfassungen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die diesem Protokoll beigefügten Fassungen des Abkommens in bulgarischer und rumänischer Sprache sind in gleicher Weise verbindlich wie die gemäß Artikel 14 des Abkommens erstellten anderen Sprachfassungen.