Reling
. Auf Fahrgastschiffen mit offener Reling muß der untere Teil der Reling durch ein Netzwerk gesichert sein. Auf offenen und halbgedeckten Schiffen muß erforderlichenfalls ein Schutz gegen Überbordfallen angebracht sein.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Reling
. Auf Fahrgastschiffen mit offener Reling muß der untere Teil der Reling durch ein Netzwerk gesichert sein. Auf offenen und halbgedeckten Schiffen muß erforderlichenfalls ein Schutz gegen Überbordfallen angebracht sein.