Behebung von Mängeln
. Wenn vom Bundesminister für Verkehr anläßlich einer Überprüfung Mängel an in diesem Teil der Verordnung genannten Einrichtungen festgestellt werden, sind diese auf dessen Verlangen zu ändern bzw. zu entfernen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Behebung von Mängeln
. Wenn vom Bundesminister für Verkehr anläßlich einer Überprüfung Mängel an in diesem Teil der Verordnung genannten Einrichtungen festgestellt werden, sind diese auf dessen Verlangen zu ändern bzw. zu entfernen.