Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behebung von Mängeln

. Wenn vom Bundesminister für Verkehr anläßlich einer Überprüfung Mängel an in diesem Teil der Verordnung genannten Einrichtungen festgestellt werden, sind diese auf dessen Verlangen zu ändern bzw. zu entfernen.