Reinigungsmittel
. Der Reeder hat jedem Besatzungsmitglied Süßwasser für Reinigung und Waschzwecke sowie Waschseife und Toilettenpapier in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Reinigungsmittel
. Der Reeder hat jedem Besatzungsmitglied Süßwasser für Reinigung und Waschzwecke sowie Waschseife und Toilettenpapier in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.