Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Reinigungsmittel

. Der Reeder hat jedem Besatzungsmitglied Süßwasser für Reinigung und Waschzwecke sowie Waschseife und Toilettenpapier in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.