Gleichwertiger Ersatz
. Kapitel I Regel 5 lit. a des Schiffssicherheitsvertrages über die Zulassung eines gleichwertigen Ersatzes für Einrichtungen, Werkstoffe, Vorrichtungen, Geräte oder sonstige Vorkehrungen findet sinngemäß Anwendung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gleichwertiger Ersatz
. Kapitel I Regel 5 lit. a des Schiffssicherheitsvertrages über die Zulassung eines gleichwertigen Ersatzes für Einrichtungen, Werkstoffe, Vorrichtungen, Geräte oder sonstige Vorkehrungen findet sinngemäß Anwendung.