TEIL F
Quartierräume und Gegenstände des persönlichen Bedarfes der Besatzung
I. ABSCHNITT
Allgemeines
Anwendungsbereich
. Die Vorschriften dieses Teils gelten für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL F
Quartierräume und Gegenstände des persönlichen Bedarfes der Besatzung
I. ABSCHNITT
Allgemeines
Anwendungsbereich
. Die Vorschriften dieses Teils gelten für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe.