Einbooten in die Rettungsboote und -flöße und in die Boote
. Zum Einbooten in die Rettungsboote und -flöße und in die Boote sind geeignete Vorrichtungen zu schaffen, die zugelassen sein müssen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Einbooten in die Rettungsboote und -flöße und in die Boote
. Zum Einbooten in die Rettungsboote und -flöße und in die Boote sind geeignete Vorrichtungen zu schaffen, die zugelassen sein müssen.