Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhalt des ärztlichen Zeugnisses

. Über die ärztliche Untersuchung gemäß ist ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 27 auszustellen, das folgende Angaben zu enthalten hat:

1. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Hauptwohnsitz und vorgesehene Verwendung der untersuchten Person;

2. Angaben der untersuchten Person über Unfälle, schwere Erkrankungen, epileptische Anfälle und durchgeführte Impfungen;

diese Angaben sind von der untersuchten Person durch Unterschrift zu bestätigen;

3. die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung gemäß ;

4. Ort und Datum der ärztlichen Untersuchung;

5. Name, Anschrift und Unterschrift des untersuchenden Arztes;

6. die Gültigkeitsdauer des ärztlichen Zeugnisses.