Verwendung von Arbeitsstoffen, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist
. Arbeitsstoffe, wie Reinigungs- oder Lösungsmittel, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist, dürfen nicht verwendet werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwendung von Arbeitsstoffen, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist
. Arbeitsstoffe, wie Reinigungs- oder Lösungsmittel, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist, dürfen nicht verwendet werden.