Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ratifikation, Genehmigung, Annahme und Beitritt

Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme durch die Staaten und die Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration. Es steht den Staaten und den Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration von dem Tag an, ab dem es nicht mehr zur Unterzeichnung aufliegt, zum Beitritt offen. Die Ratifikations-, Genehmigungs-, Annahme- und Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.