Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bekanntmachung und vorläufige Überprüfung der Vorschläge

Nach Eingang eines schriftlichen Vorschlags macht das Sekretariat den Vorschlag öffentlich zugänglich und leitet ihn zur vorläufigen Überprüfung an das wissenschaftlich-technische Organ weiter. Zweck dieser Überprüfung ist es, sicherzustellen, dass der Vorschlag die nach erforderlichen Angaben enthält, einschließlich der in diesem Teil und in Anlage I beschriebenen als Anhalt dienenden Kriterien. Das Ergebnis der Überprüfung wird öffentlich zugänglich gemacht und dem Verfasser des Vorschlags durch das Sekretariat mitgeteilt. Nach Berücksichtigung der vorläufigen Überprüfung durch das wissenschaftlich-technische Organ übermittelt der Verfasser den Vorschlag erneut an das Sekretariat. Das Sekretariat unterrichtet die Vertragsparteien, macht den erneut übermittelten Vorschlag öffentlich zugänglich und führt die Konsultationen nach durch.