Beitritt
Dieses Übereinkommen steht den Staaten und den anderen in Buchstabe b genannten Rechtsträgern zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beitritt
Dieses Übereinkommen steht den Staaten und den anderen in Buchstabe b genannten Rechtsträgern zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.