Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teil XIII

Schlussbestimmungen

Unterzeichnung

Dieses Übereinkommen liegt ab 4. Dezember 1995 für zwölf Monate am Sitz der Vereinten Nationen für alle Staaten und die anderen in Buchstabe b genannten Rechtsträger zur Unterzeichnung auf.