Teil XIII
Schlussbestimmungen
Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen liegt ab 4. Dezember 1995 für zwölf Monate am Sitz der Vereinten Nationen für alle Staaten und die anderen in Buchstabe b genannten Rechtsträger zur Unterzeichnung auf.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Teil XIII
Schlussbestimmungen
Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen liegt ab 4. Dezember 1995 für zwölf Monate am Sitz der Vereinten Nationen für alle Staaten und die anderen in Buchstabe b genannten Rechtsträger zur Unterzeichnung auf.