Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziel

Ziel dieses Übereinkommens ist es, über eine wirksame Durchführung der einschlägigen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der gebietsübergreifenden Fischbestände und weit wandernden Fischbestände sicherzustellen.