Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stärkung bestehender Organisationen und Übereinkünfte

Die Staaten arbeiten mit dem Ziel zusammen, bestehende subregionale und regionale Fischereiorganisationen und Übereinkünfte im Interesse größerer Wirksamkeit bei der Verabschiedung und Durchführung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für gebietsübergreifende Fischbestände und weit wandernde Fischbestände zu stärken.