Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Seenschutzverordnung 1980, LGBl Nr 93, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 1/1981, Nr 93/1983 sowie Nr 80 und 109/1986 außer Kraft.

(2) und in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 32/2008 treten mit 1. Mai 2008 in Kraft.

(3) Die mit der Verordnung LGBl Nr 84/2011 vorgenommene Grenzänderung tritt mit 1. Oktober 2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die gemäß einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.

(4) Die mit der Verordnung LGBl Nr 36/2017 vorgenommene Grenzänderung im Bereich des Hakarsees tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die gemäß einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne für das Schutzgebiet „Hakarsee“ zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.

(5) Die mit der Verordnung LGBl Nr 9/2019 vorgenommene Grenzänderung im Bereich des Wallersees tritt mit 1. April 2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Lagepläne gemäß durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.

(6) Die mit der Verordnung LGBl Nr 60/2020 vorgenommenen Grenzänderungen treten mit 1. Juni 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die gemäß einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.