Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die 1. Naturschutzgebiete-Verordnung, LGBl. Nr. 23/1959, außer Kraft.