Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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VII. Verfahren.

. Über Ansprüche nach diesem Bundesgesetz einschließlich der Rückgriffsansprüche zwischen mehreren Erwerbern mit Ausnahme der Ansprüche aus den , 9 und 12 entscheidet die Rückstellungskommission beim Landesgericht für ZRS Wien.