1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
. Diese Verordnung gilt für alle Betriebe im Sinne des § 1 TGG, die Schweine halten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
. Diese Verordnung gilt für alle Betriebe im Sinne des § 1 TGG, die Schweine halten.