Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tätigkeiten unter chemischen oder physikalischen Einflüssen

. Eine Tätigkeit im Sinne des gilt nur dann als besonders belastend, wenn dadurch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des von mindestens 10% verursacht wurde.