Verschwiegenheit
. Auf alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, ist des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes – FMABG, BGBl. I Nr. 97/2001, anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verschwiegenheit
. Auf alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, ist des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes – FMABG, BGBl. I Nr. 97/2001, anzuwenden.