Außerkrafttreten
. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung BGBl. Nr. 397/1990, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 137/1991, sowie die Anlagen zu dieser Verordnung außer Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttreten
. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung BGBl. Nr. 397/1990, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 137/1991, sowie die Anlagen zu dieser Verordnung außer Kraft.