Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung BGBl. Nr. 397/1990, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 137/1991, sowie die Anlagen zu dieser Verordnung außer Kraft.