Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Personal- und Sachaufwand

. Für die Sacherfordernisse der Schülervertretungen und für die Besorgung ihrer Kanzleigeschäfte ist im Rahmen der Bildungsdirektionen bzw. des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung Vorsorge zu treffen. Die Kosten hat der Bund zu tragen.