I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand der Vereinbarung
Die Vertragsparteien kommen überein, das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen gemäß dieser Vereinbarung zu regeln.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand der Vereinbarung
Die Vertragsparteien kommen überein, das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen gemäß dieser Vereinbarung zu regeln.