Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Schlußbestimmungen

Übergangsbestimmungen

Lagerbestände an Kleinfeuerungen, die den Anforderungen dieser Vereinbarung nicht entsprechen, dürfen bis 16 Monate nach Inkrafttreten der Vereinbarung in Verkehr gebracht werden.