. Das Interesse des Wasserverbandes „Südliches Wiener Becken“ am Schutz des Grundwasservorkommens im Widmungs- und Schongebiet wird gemäß § 54 Abs. 2 lit. e WRG 1959 als rechtliches Interesse anerkannt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Interesse des Wasserverbandes „Südliches Wiener Becken“ am Schutz des Grundwasservorkommens im Widmungs- und Schongebiet wird gemäß § 54 Abs. 2 lit. e WRG 1959 als rechtliches Interesse anerkannt.