Behörden
. Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme der Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Behörden
. Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme der Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren solche des eigenen Wirkungsbereiches.