Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beleuchtung, Temperatur, Feuchtigkeit, Luftzirkulation, Belüftung und andere Umweltbedingungen wie Gaskonzentration oder Lärmintensität am Unterbringungsplatz eines Tieres müssen – unter Berücksichtigung seiner Art und seiner Entwicklungs-, Anpassungs- und Domestikationsstufe – seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen gemäß den feststehenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.