KAPITEL X
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen wird für jeden Staat, der zum Zeitpunkt seiner Annahme ein Verbandsmitglied ist, zur Unterzeichnung aufgelegt. Es liegt bis zum 31. März 1992 zur Unterzeichnung auf.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
KAPITEL X
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen wird für jeden Staat, der zum Zeitpunkt seiner Annahme ein Verbandsmitglied ist, zur Unterzeichnung aufgelegt. Es liegt bis zum 31. März 1992 zur Unterzeichnung auf.