Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsstellung und Sitz

(1) [Rechtspersönlichkeit] Der Verband hat Rechtspersönlichkeit.

(2) [Geschäftsfähigkeit] Der Verband genießt im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei gemäß den in diesem Hoheitsgebiet geltenden Gesetzen die zur Erreichung seines Zweckes und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

(3) [Sitz] Der Sitz des Verbandes und seiner ständigen Organe ist in Genf.

(4) [Sitzabkommen] Der Verband hat mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Abkommen über den Sitz.