Zuständige Sicherheitsbehörde/-dienststelle
Die Parteien werden einander die jeweilige Sicherheitsbehörde/- dienststelle, die für den Schutz militärisch klassifizierter Informationen zuständig und für die Umsetzung dieser Vereinbarung als auch für jedwede künftige Änderung der Umsetzung der Vereinbarung verantwortlich ist, zur Kenntnis bringen.
