Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Als Grundwasserschongebiet gilt das von folgenden Grenzen umschlossene Gebiet:

Nordgrenze: Landesgrenze in Richtung Osten bis zum Feldweg vom Hutbühel nach Süden.

Ostgrenze: Hutbühelweg nach Süden bis zur Landstraße Neudörfl-Pöttsching, Matthias Kollwentz-Straße (Zufahrtsstraße zum Gemeindeamt Neudörfl) und in Fortsetzung über die Hauptstraße bis zur Bahnlinie Wiener Neustadt-Sauerbrunn, entlang der Bahnlinie 600 m nach Osten bis zu dem nach Süden führenden Feldweg bis zur Landesgrenze.

Südgrenze: Von diesem genannten Kreuzungspunkt der Grenze entlang nach Westen bis zur Bahnbrücke beim Bahnhof Katzelsdorf (bei Höhenknote 275).

Westgrenze: Bahnbrücke bei Katzelsdorf entlang der Landesgrenze nach Norden.