. Das Quell- und Grundwasservorkommen des im umschriebenen Gebietes wird – unbeschadet bestehender Rechte – vorzugsweise der Trinkwasserversorgung gewidmet und gleichzeitig als Schongebiet bestimmt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Quell- und Grundwasservorkommen des im umschriebenen Gebietes wird – unbeschadet bestehender Rechte – vorzugsweise der Trinkwasserversorgung gewidmet und gleichzeitig als Schongebiet bestimmt.