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Es ist wohlverstanden, dass die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages die Actionsfreiheit der Kriegführenden in keiner Weise beeinträchtigen sollen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Es ist wohlverstanden, dass die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages die Actionsfreiheit der Kriegführenden in keiner Weise beeinträchtigen sollen.