Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl. Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 224/1986) hinterlegt:

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Beitrittsurkunde bzw.

Kontinuitätserklärung:

Äquatorialguinea 24. Juli 1986

St. Christoph und Nevis 14. Feber 1986